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Eine
logopädische Behandlung umschließt:
Diagnose:
- Die
Behandlung beginnt mit der Diagnose. Untersucht werden zum Beispiel
Atem- Stimm- und Schluckfunktionen wie auch Artikulation, Wortschatz,
Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistung.
Therapie:
- Jede
Therapie enthält spezifische Übungen, die Anleitung zu selbständigem
Üben sowie ggf. bedarfsgerechte psychotherapeutische Elemente. Wir sprechen
über den Therapieverlauf, die notwendige Mitarbeit der Patienten und
den zu erwartenden Erfolg.
- Im
familiären Alltag entstehen aus unzureichender Kommunikation und Missverständnissen
häufig Konfliktsituationen. Beide Seiten sind im Alltag oft überfordert
und hilflos. Vor diesem Hintergrund findet die Einbeziehung der Angehörigen
in die Therapie besondere Beachtung.
Beratung:
- Die
Beratung beinhaltet eine Aufklärung über Ursache und Auswirkung der
jeweiligen Störung. Sie informiert über Inhalte und Verlauf der Behandlung
und gibt gezielte Hinweise zu Verbesserungen im Alltag.
- Häufig
ist bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf
ein logopädisches Gutachten gefordert.
- Selbstverständlich
erhält der überweisende Arzt einen detaillierten Bericht.
Die
logopädische Bandbreite unserer Praxis ist insbesondere erweitert
durch:
-
Personenzentrierte pädagogische und psychotherapeutische Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen
- Sensorische
Integrationstherapie nach Jean Ayres
- Lerntherapie
- Lernförderung
- Bedarfsbezogene
Vorträge, Workshops und Informationsveranstaltungen für Eltern, Angehörige,
Erzieher, Lehrer und Fachkräfte in der Altenbetreuung.
Wie
bekommen Sie eine logopädische Behandlung
-
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
-
Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen
wie auch Maßnahmen zur Prävention.
- Auf
besondere ärztliche Anweisung führen wir unsere Behandlungen als Hausbesuche
bei schwer erkrankten Patienten durch.
- Bitte
wenden Sie sich an Ihren Haus- oder Facharzt zur Ausstellung einer Heilmittelverordnung.
- Sie
suchen in diesem Sinne kompetente Hilfe, Beratung oder haben spezielle
Fragen? Wir sind gern für Sie da.
LRS
– Hinweis:
- Die
Behandlung einer isolierten Lese-Rechtschreibschwäche zählt nicht zu
den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Hier kann ein Antrag
auf Fördermittel im Rahmen des Kinder-Jugendhilfegesetzes bei Ihrer
Region bzw. Ihrem Landkreis gestellt werden.
- Wir
nennen Ihnen gern die Anschriften.
Rita
Schmülling und ihr Praxisteam
Mitautorin
„Mundmotorische Förderung in der Gruppe „
Mitglied
im Deutschen Bundesverband für Logopädie >dbl< |
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